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BFH Urteil v. - I 47/55 U BStBl 1955 III S. 397

Leitsatz

  1. Der Senat tritt den Rechtsgrundsätzen der Entscheidung des Reichsfinanzhofs I A 126/30 vom , RStBl. S. 440, bei. Danach besteht bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren einziger Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist, keine Vermutung, daß der Geschäftsführer Angestellter ist und darum seine Bezüge bei der Gesellschaft abzugsfähige Betriebsausgaben darstellen.

  2. Diese Grundsätze gelten auch bei Familiengesellschaften, bei denen wirtschaftlich betrachtet eine gleichartige Lage gegeben ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1955 III Seite 397
BFHE 1956 S. 515 Nr. 61
XAAAB-46341

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BFH, Urteil v. 11.10.1955 - I 47/55 U

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