Der Bundesfinanzhof hält an der Rechtsprechung fest, daß unrichtige Einheitswerte durch Wertfortschreibung mit Wirkung vom
Fortschreibungszeitpunkt an berichtigt werden können.
Ist ein landwirtschaftlicher Betrieb (Saatzuchtbetrieb) bei der Einheitsbewertung unrichtig abgegrenzt worden, so ist das
ein Fehler, der durch Wertfortschreibung beseitigt werden kann.
Ist bei der Einheitsbewertung eines Saatzuchtbetriebs ein Zuschlag zum Vergleichswert zu Unrecht unterblieben, so ist das
ein Fehler, der durch Wertfortschreibung beseitigt werden kann.
Grenzen der Fehlerberichtigung durch Wertfortschreibung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1955 III Seite 386 BFHE 1956 S. 453 Nr. 61 CAAAB-46335
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