Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - I 200/55 S BStBl 1956 III S. 316

Leitsatz

  1. Bei Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und bereits am im Besitz des Steuerpflichtigen waren, ist für die Veranlagungszeiträume ab die AfA nach dem letzten Einheitswert zu bemessen. Die Vorschrift des § 13 Ziff. 1 Satz 1  EStDV 1949 ist rechtsgültig.

  2. Die Bestimmung des § 13 Ziff. 1 letzter Satz EStDV 1949, wonach auf Antrag des Steuerpflichtigen für die Zeit nach der Währungsumstellung die für 1947 berechnete AfA im Verhältnis 1 RM = 1,00 DM weiter zu gewähren ist, ist keine von den Steuergerichten anzuwendende Rechtsnorm.

  3. Zur Berechnung der AfA bei kriegszerstörten oder kriegsbeschädigten Gebäuden, die nach der Währungsumstellung wieder aufgebaut worden sind.

  4. Zur Frage der einheitlichen Bemessung der AfA, wenn verschiedene Teile eines Gebäudes eine verschieden lange technische oder wirtschaftliche Nutzungsdauer haben.

Fundstelle(n):
BStBl 1956 III Seite 316
BFHE 1957 S. 306 Nr. 63
MAAAB-46174

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 17.07.1956 - I 200/55 S

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen