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Steuerberatung; | außerordentliche Kündigung eines Sozietätsvertrages (§ 723 BGB)
Ob eine außerordentliche Kündigung einer BGB-Gesellschaft als unzulässige Rechtsausübung anzusehen ist, lässt sich hinreichend zuverlässig nur beurteilen, wenn eine Gesamtbetrachtung angestellt wird, in die alle Umstände einbezogen werden. Dazu gehören naturgemäß in erster Linie die vor dem Ausspruch der Kündigung liegenden Geschehnisse. Nach der Kündigung liegende Ereignisse und Verhaltensweisen können zwar Hinweise auf die eigentlichen Motive und Ziele einer Kündigung geben, sie ändern aber nichts an der Vorrangigkeit des der Kündigung vorausgegangenen Sachverhalts ().