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BFH Urteil v. - IV 438/54 S BStBl 1955 III S. 173

Leitsatz

Bei der Ermittlung des Nutzungswertes der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus können Instandsetzungskosten, die der Beseitigung von Kriegsschäden dienen, von dem Grundbetrag des § 2 Abs. 1 der Verordnung grundsätzlich abgezogen werden.

An der entgegenstehenden Auffassung des Urteils IV 287/51 S vom (Slg. Bd. 56 S. 164 = BStBl. 1952 III S. 68) wird nicht mehr festgehalten.

Fundstelle(n):
BStBl 1955 III Seite 173
BFHE 1955 S. 453 Nr. 60
XAAAB-46020

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BFH, Urteil v. 21.04.1955 - IV 438/54 S

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