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BFH 22.03.1994 IX R 109/90
Einkommensteuer; | nachträgliche Straßenbaukostenbeiträge zur Schaffung einer Fußgängerstraße (§ 9 EStG)
Nach dem kann der Eigentümer eines bereits durch eine Straße erschlossenen Grundstücks nachträgliche Straßenbaukostenbeiträge, die eine Gemeinde für die bauliche Veränderung der Gehwege zur Schaffung einer Fußgängerstraße erhebt, als WK bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen (so auch im Zusammenhang mit der Schaffung einer verkehrsberuhigten Zone).