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BFH Urteil v. - IV 589/54 U BStBl 1955 III S. 110

Leitsatz

Mehraufwendungen für Verpflegung können auch bei ledigen Arbeitnehmern, die ausschließlich aus beruflichen Gründen regelmäßig mehr als 12 Stunden von ihrer Wohnung abwesend sind, Werbungskosten sein; dabei ist nicht Voraussetzung, daß der Arbeitnehmer mit Angehörigen in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1955 III Seite 110
BFHE 1955 S. 287 Nr. 60
EAAAB-45922

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 10.02.1955 - IV 589/54 U

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