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FinMin Mecklenburg-Vorpommern 16.09.1994 IV 300 S 0339 3/94

Abgabenordnung; | Eingang der Umsatzsteuer-Jahreserklärung nach Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (§§ 167, 168 AO)

Im Rahmen der Einführung der maschinellen USt-Jahresfestsetzung ist die Frage gestellt worden, ob eine nach Schätzungsveranlagung eingereichte USt-Jahreserklärung dann noch als Steueranmeldung i. S. der §§ 167, 168 AO anzusehen ist, wenn der Schätzungsbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist. Nach Auffassung der AO-Referatsleiter der obersten FinBeh der Länder ist nach einer Steuerfestsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung das Steueranmeldungsverfahren nicht mehr anzuwenden. Dies gilt nicht nur bei Abgabe der (erstmaligen) Steuererklärung nach Schätzung gem. § 162 AO wegen Nichtabgabe der Steueranmeldung (§ 167 Abs. 1 Satz 1 zweite Alternative AO), sondern auch in den Fällen, in denen der Stpfl. nach abweichender Steuerfestsetzung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 erste Alternative AO eine berichtigte Steuererklärung abgibt. Die Steuererklärung des Stpfl. stellt dann unabhängi...

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