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Einkommensteuer; | Konstrukteur als Freiberufler?
Das (Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt) läßt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein in freier Mitarbeit tätiger technischer Zeichner, Konstrukteur oder Konstruktionsprojektleiter im Bereich Maschinenbau übt keinen ingenieurähnlichen freien Beruf aus, wenn er nicht über das Kernbereichswissen eines Maschinenbauingenieurs mit Fachhochschulabschluß verfügt. (2) Anhand der eigenen Berufspraxis kann dieses Wissen nur nachgewiesen werden, wenn diese der Breite und Tiefe nach entsprechende Kenntnisse voraussetzt. (3) Typisch für eine Ingenieurtätigkeit ist das methodische Vorgehen bei der systematischen Produktentwicklung und -optimierung unter Einsatz entsprechender Kenntnisse; dazu gehören auch physikalisch-technische Berechnungen in den Bereichen ...