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Mietrecht; | Rückforderungsanspruch bei Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG)
Bei einem unter Verstoß gegen § 5 WiStG geschlossenen und deshalb hinsichtlich der Mietzinsvereinbarung teilweise nichtigen Mietvertrag führt der spätere Wegfall des Merkmals eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum nicht dazu, dass von dem Zeitpunkt des Wegfalls an auch der auf § 812 BGB gestützte Rückforderungsanspruch des Mieters wegfällt (OLG Frankfurt/M., Rechtsentscheid v. - 20 RE-Miet 1/99, WM 2000, 535; Anschluss an 4 RE-Miet 131/98, ZMR 1999, 329).