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Haustürwiderrufsgesetz; | Berufung auf EG-Richtlinie
Art. 1 Abs. 1, Art. 2 und Art. 5 der Richtlinie 85/577/EWG des Rates v. betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sind in bezug auf die Bestimmung der Berechtigten und der Mindestfrist für die Anzeige des Rücktritts unbedingt und hinreichend genau. Wenn die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erlassen worden sind, kann der Verbraucher ein Widerrufsrecht gegenüber dem Gewerbetreibenden, mit dem er einen Vertrag geschlossen hat, nicht auf die Richtlinie selbst stützen und vor einem nationalen Gericht geltend machen. Das nationale Gericht hat jedoch, wenn es vor oder nach der Richtlinie erlassene nationale Rechtsvorschriften anwendet, deren Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck de...