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Körperschaftsteuer; | Rückstellung für Tantieme keine verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 KStG)
Sieht die Ergänzung zum Anstellungsvertrag für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine Tantieme in Höhe von 40 v. H. des Jahresüberschusses vor KSt und GewSt bei einem Höchstbetrag von 150 000 DM vor (hier: 51 000 DM) und wird von der GmbH, die den Vertrieb von Propangas, Gasgeräten und Autotechnikartikeln zum Unternehmensgegenstand hat, tatsächlich eine Tantiemerückstellung nur in Höhe von 30 000 DM gebildet, so ist dieser Aufwand gleichwohl - ausnahmsweise - nicht als vGA zu behandeln, wenn wirtschaftlich vernünftige Gründe für ein Aussetzen der Zahlungen sprechen und die Schuld passiviert wird. Solche wirtschaftlich vernünftigen Gründe können dann gegeben sein, wenn aufgrund eines Konkurses des bisherigen ortsansässigen Händlers von Marken-Kfz der GmbH die Chance eingeräu...