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BFH Urteil v. - IV 365/52 U BStBl 1953 III S. 58

Leitsatz

Auch wenn in eine stille Gesellschaft i. S. von § 335 HGB als Vermögenseinlage die Arbeitskraft (Arbeitsleistungen) eingebracht wird, gehören die Einkünfte aus dieser Beteiligung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Eine Zusammenrechnung und Aufteilung dieser Einkünfte nach § 15 VG ist nicht zulässig.

Fundstelle(n):
BStBl 1953 III Seite 58
BFHE 1954 S. 148 Nr. 57
NWB MAAAB-45163

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BFH, Urteil v. 12.01.1953 - IV 365/52 U

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