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BFH Urteil v. - III 258/51 S BStBl 1953 III S. 6

Leitsatz

  1. Übernormale Abnutzung eines von der Besatzungsmacht beschlagnahmten Hotels als Kriegsfolgeschaden.

  2. Grundstücksschäden, die dadurch entstanden sind, daß dem Eigentümer durch die Besatzungsmacht verwehrt war, das Grundstück instandzuhalten, können ebenfalls den Kriegsfolgeschäden zugerechnet werden.

  3. Die Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten nach § 92 Abs. 3 AO setzt nicht voraus, daß die Unrichtigkeit aus dem fehlerhaften Bescheid selbst hervorgeht.

Fundstelle(n):
BStBl 1953 III Seite 6
BFHE 1954 S. 14 Nr. 57
JAAAB-45070

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BFH, Urteil v. 28.11.1952 - III 258/51 S

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