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Familienrecht; | Bewertung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes beim Zugewinnausgleich
Das Gesetz zur Bewertung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes beim Zugewinnausgleich v. ist im BGBl I S. 2324 verkündet worden und am in Kraft getreten. Danach ist ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb, der bei der Berechnung des Anfangs- und des Endvermögens zu berücksichtigen ist, mit dem Ertragswert anzusetzen, wenn der Eigentümer nach § 1378 Abs. 1 BGB zur Ausgleichszahlung in Anspruch genommen wird und eine Weiterführung oder Wiederaufnahme des Betriebes durch den Eigentümer oder einen Abkömmling erwartet werden kann.