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BFH Urteil v. - IV 137/52 U BStBl 1953 III S. 11

Leitsatz

  1. Der Senat tritt der Rechtsauffassung des I. Senats in dem Urteil I 54/52 S vom bei, daß der steuerlichen Vergünstigung nach § 7c EStG 1949 nicht entgegensteht, wenn die Zuschüsse oder unverzinslichen Darlehen aus Mitteln gegeben worden sind, die sich der Steuerpflichtige durch Aufnahme eines Kredites beschafft hat.

  2. Die fiduziarische Abtretung der Forderung aus einem Baudarlehen gem. § 7c EStG 1949 muß nicht als Rückfluß des Darlehens behandelt werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1953 III Seite 11
BFHE 1954 S. 28 Nr. 57
QAAAB-45007

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BFH, Urteil v. 13.11.1952 - IV 137/52 U

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