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Körperschaftsteuer; | Abschreibung eines derivativ erworbenen Praxiswerts durch eine Steuerberatungs-GmbH (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG)
Das läßt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Überträgt ein Steuerberater den Praxiswert oder den Mandantenstamm seiner bisherigen Steuerberatungspraxis auf eine von ihm mitgegründete Steuerberatungs-GmbH, so erwirbt die GmbH ein abnutzbares und abschreibungsfähiges WG (Einschränkung zum ,BStBl II 595). (2) Für die Bemessung der Nutzungsdauer kann es von Bedeutung sein, wenn der den Praxiswert oder den Mandantenstamm übertragende Gesellschafter in der KapGes eine herausgehobene Stellung einnimmt. (3) Wird ein Betrieb auf eine GmbH übertragen, so geht auch der Geschäftswert auf die GmbH über. Entsprechendes gilt, wenn eine freiberufliche Praxis auf eine GmbH übertragen wird.