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Stromsteuer | Behandlung des Mineralöltransports in Rohrfernleitungen
Dem NWB NAAAB-44224 sind folgende Leitsätze vorangestellt: (1) Zur Qualifizierung eines Unternehmens als „Unternehmen des Produzierenden Gewerbes” legt § 2 Nr. 4 StromStG einen eigenständigen Unternehmensbegriff fest, der eine Berücksichtigung der Haupttätigkeit der mit diesem Unternehmen organschaftlich verbundenen Unternehmen nicht zulässt. (2) Die stromsteuerrechtliche Bevorzugung von Gütertransporten im Schienenbahnverkehr gegenüber Mineralöltransporten in Rohrfernleitungen (Pipelines) verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.