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Erbschaftsteuer | Negative Vorschenkung vor Erbfallerwerb
Nach dem NWB WAAAB-44717 sind negative Vorschenkungen mit einem positiven Erbfallerwerb weder bei der Erbschaftsteuerfestsetzung noch im Billigkeitsweg zusammenzurechnen; zumindest dann nicht, wenn kein einheitliches Schenkungsversprechen vorliegt. Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: II B 21/05).