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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 246/02 EFG 2005 S. 760

Gesetze: AO § 163, AO § 227, ErbStG § 14 Abs. 1 S. 4

Erbschaftsteuer: Negative Vorschenkungen

Leitsatz

Mit einem positiven Erbfallerwerb sind negative Vorschenkungen auch im Billigkeitsweg zumindest dann nicht zusammenzurechnen, wenn kein einheitliches Schenkungsversprechen ersichtlich ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 760
EFG 2005 S. 760 Nr. 10
WAAAB-44717

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 29.11.2004 - III 246/02

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