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Abgabenordnung | Einwendungen der Organträgerin gegen die Höhe des Einkommens einer Organgesellschaft
Einwendungen gegen die Höhe des Einkommens der Organgesellschaft kann nur die Organträgerin im Rahmen ihrer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung vorbringen. Der gegenüber der Organgesellschaft erlassene Körperschaftsteuerbescheid bildet hinsichtlich der Ermittlung und Zurechnung des der Organträgerin zuzurechnenden Einkommens keinen Grundlagenbescheid für die Besteuerung der Organträgerin. Grundlagenbescheide können nur vorliegen, wenn die Bindungswirkung ausdrücklich durch das Gesetz angeordnet ist. Das ist bei der Organschaft weder in § 14 KStG noch in den §§ 179 ff. AO der Fall ( NWB DAAAB-24968, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 59/04).