Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Münster 20.06.1994 S 0122 28 St 31 34

Abgabenordnung; | örtliche Zuständigkeit für die Einkommensteuer bei Angehörigen der Bundeswehr (§ 19 AO)

Nach einer bundeseinheitlichen Vereinfachungsregelung ist hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit für die ESt bei Angehörigen der Bundeswehr wie folgt zu verfahren: (1) Für nicht verheiratete Soldaten ist das FA des Wohnsitzes örtlich zuständig, den der Soldat in seinem Antrag oder seiner Steuererklärung angibt. (2) Für verheiratete Soldaten ist das FA des Familienwohnsitzes zuständig. Diese Regelung gilt sinngemäß auch für Angehörige des Bundesgrenzschutzes und Angehörige der Polizei, die in Kasernen oder ähnlichen Unterkünften zusammengezogen sind ().

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen