Hinweisschreiben zu den Folgen des Widerrufs der Bestellung zum
Steuerberater kein Verwaltungsakt
Keine notwendige Beiladung der
Steuerberaterkammer zu einem ein solches Schreiben betreffendes
Klageverfahren
Leitsatz
1. Ein Schreiben, mit dem die
zuständige Behörde den betroffenen Steuerberater über die
Rechtsfolgen der Bestandskraft des Bescheides über den Widerruf seiner
Bestellung informiert, stellt keinen Verwaltungsakt dar.
2. Zu einem gegen ein solches
Schreiben gerichteten Klageverfahren ist die zuständige
Steuerberaterkammer wegen offensichtlicher Unzulässigkeit der Klage nicht
notwendig beizuladen.
Fundstelle(n): UAAAB-44774
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Online-Dokument
Thüringer FG v. 04.01.2000 - I 515/98, III 1515/98
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