Unentgeltliche Übertragung von Versicherungsbeständen als verdeckte Gewinnausschüttung
leichtfertige Steuerverkürzung durch Nichterklärung
Körperschaftsteuer 1993
Gewerbesteuermessbescheid 1993
Leitsatz
1. Überträgt eine Kapitalgesellschaft, die eine Versicherungsagentur betreibt, ihre Versicherungsbestände unentgeltlich auf
ihren Alleingesellschafter, so liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
2. Die Nichterklärung dieser verdeckten Gewinnausschüttung in den Steuererklärungen der Gesellschaft ist als leichtfertige
Steuerverkürzung anzusehen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 6/2006 S. 400 AAAAB-44759
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.11.2004 - 10 K 19/02