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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 19/02

Gesetze: KStG 1991 § 8 Abs. 3 S. 2, AO 1977 § 378 Abs. 1

Unentgeltliche Übertragung von Versicherungsbeständen als verdeckte Gewinnausschüttung

leichtfertige Steuerverkürzung durch Nichterklärung

Körperschaftsteuer 1993

Gewerbesteuermessbescheid 1993

Leitsatz

1. Überträgt eine Kapitalgesellschaft, die eine Versicherungsagentur betreibt, ihre Versicherungsbestände unentgeltlich auf ihren Alleingesellschafter, so liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.

2. Die Nichterklärung dieser verdeckten Gewinnausschüttung in den Steuererklärungen der Gesellschaft ist als leichtfertige Steuerverkürzung anzusehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 6/2006 S. 400
AAAAB-44759

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.11.2004 - 10 K 19/02

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