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FG Bremen Beschluss v. - 2 V 642/02(5)

Gesetze: AO § 90 Abs. 2, AO § 92 S. 1, AO § 162, FGO § 69 Abs. 3, FGO § 69 Abs. 2

Schätzung der Umsatzsteuervorauszahlung nach Beschlagnahme der Unterlagen

Umsatzsteuer

Leitsatz

1. Das FA ist auch bei einer Beschlagnahme der Geschäftsunterlagen durch die Staatsanwaltschaft befugt, anhand der ihm vorliegenden Kontoauszüge der ersten beiden Quartale die Umsätze des dritten Quartals als Grundlage für die Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlung für das dritte Quartal des Jahres zu schätzen.

2. Selbst bei Nachweisproblemen kann es nicht Aufgabe des Aussetzungsverfahrens sein kann, detaillierte Klärungen der Besteuerungsgrundlagen herbeizuführen.

Fundstelle(n):
IAAAB-44752

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Bremen, Beschluss v. 06.01.2004 - 2 V 642/02(5)

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