Einkommensteuerrecht: Kein Anspruch eines verwitweten Elternteils auf Abzug eines halben statt des vollen Kinderfreibetrages
Leitsatz
Die vollen (verdoppelten) Freibeträge wären im Rahmen der Günstigerprüfung selbst dann anzusetzen, wenn diese verzichtbar
wären. Der Ansicht, es könne einerseits das volle Kindergeld vereinnahmt werden, andererseits aber im Rahmen der Günstigerprüfung
nur das halbe Kindergeld dem halben Kinderfreibetrag zuzüglich dem vollen (verdoppelten) Freibetrag für den Betreuungs- und
Erziehungs- und Ausbildungsbedarf gegenübergestellt werden, ist nicht zu folgen, denn dies würde zu einer vom Gesetzgeber
nicht gewollten Erhöhung des steuerlichen Existenzminimums für Halbwaisen führen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GAAAB-44731
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 16.12.2004 - VI 304/03
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