Mineralölsteuerverordnung: Gerichtliche Geltendmachung der Forderung des Mineralölhändlers bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen des Schuldners
Leitsatz
Das Erfordernis der rechtzeitigen gerichtlichen Verfolgung kann einschränkend in der Weise interpretiert werden, dass ein
Mineralölhändler seinen Vergütungsanspruch nicht verliert, wenn im Zeitpunkt des Ablaufes der dem Mineralölhändler zustehenden
Zwei-Monats-Frist über das Vermögen des Schuldners das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und der Mineralölhändler
im Hinblick auf diesen Umstand von einer gerichtlichen Verfolgung seines Anspruchs abgesehen hat. Allerdings muss der Mineralölhändler
seine Forderung - wird das Insolvenzverfahren in der Folgezeit eröffnet - zur Insolvenztabelle anmelden bzw. - wird die Eröffnung
des Insolvenzverfahrens abgelehnt - unverzüglich gerichtlich geltend machen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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