Berechnung der für den Nacherwerb zu stundenden Steuer bei Belastung des Vorerwerbs mit einem nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG
nicht abzugsfähigen Nießbrauch
Leitsatz
Ist der Vorerwerb mit einem nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG nicht abzugsfähigen Nießbrauch belastet, so ist bei der Berechnung
der für den Nacherwerb zu stundenden Steuer der Vorerwerb jedenfalls dann mit dem Nettowert in die Berechnung einzubeziehen,
wenn zwischen Vorerwerb und Nacherwerb kein Steuerklassenwechsel eingetreten ist, durch den Nacherwerb auch bei Ansatz der
Bruttowerte kein Steuersatzsprung ausgelöst würde und sich der persönliche Freibetrag bei der Besteuerung des Vorerwerbes
nicht in voller Höhe ausgewirkt hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 966 EFG 2005 S. 966 Nr. 12 XAAAB-44708
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 20.12.2004 - 3 K 218/02
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