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Schweiz | Verständigungsvereinbarung über Grenzgängerdefinition mit Frankreich
Die EStV weist darauf hin, dass sich die zuständigen Behörden der Schweiz und Frankreichs in einem Briefaustausch vom 21. und bezüglich der Definition des Grenzgängerbegriffs auf eine Verständigungslösung geeinigt haben. Die Einzelheiten dieser Lösung sind im Merkblatt Definition des Grenzgängers im schweizerisch-französischen DBA enthalten, das im Internet (www.estv.admin.ch) zur Verfügung steht.