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Zivilprozess | Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2005
Die Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2005) v. ist im BGBl 2005 I S. 493 veröffentlicht worden. Danach erhöht sich zum der Pfändungsfreibetrag beim Arbeitseinkommen von 930 auf 985,15 € monatlich. Gewährt der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt, so erhöht sich der Freibetrag auf bis zu 2 182,15 € monatlich (bisher: 2 060 € monatlich). Im Anschluss an die Bekanntmachung sind die üblichen Lohnpfändungstabellen abgedruckt.