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BGH 23.02.2005 VIII ZR 100/04, NWB 12/2005 S. 97

Kaufvertragsrecht | Kein Kostenerstattungsanspruch bei Selbstbeseitigung eines Mangels

Der Käufer, der einen Mangel an einem gekauften Kraftfahrzeug beseitigt, ohne dem Verkäufer zuvor eine erforderliche Frist zur Nacherfüllung zu setzen, kann die Kosten der Mängelbeseitigung nicht vom Verkäufer erstattet verlangen. Ebenso wenig besteht ein Anspruch des Käufers auf Zahlung ersparter Nacherfüllungskosten des Verkäufers gem. § 326 Abs. 2 Satz 2 BGB (analog) i. V. mit §§ 326 Abs. 4, 346 ff. BGB. Die kaufrechtlichen Ansprüche nach §§ 437 ff. BGB enthalten insoweit abschließende Regelungen ().

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