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BGH 24.11.2004 5 StR 206/04, NWB 12/2005 S. 96
Steuerstrafrecht | Tateinheit bei Umsatzsteuerhinterziehung
Bei der Umsatzsteuerhinterziehung bilden die Umsatzsteuervoranmeldungen eines Jahres und die anschließende Umsatzsteuerjahreserklärung des nämlichen Jahres eine einheitliche Tat i. S. des § 264 StPO ().