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Umsatzsteuer | Legen einer Hausanschlussleitung als Nebenleistung zur Lieferung von Wasser
Mit dem nachträglich zur Veröffentlichung bestimmten Beschluss v. - V R 61/03 NWB SAAAB-44591 hat der V. Senat des BFH das BMF aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob das „Legen von Wasserleitungen (Liefererleitungen) einschließlich der Hauswasseranschlüsse” durch einen Zweckverband zur Trinkwasserversorgung als (steuerbare) selbständige umsatzsteuerpflichtige Hauptleistung „Verschaffung der Möglichkeit zum Anschluss an das Versorgungsnetz” oder als unselbständige Nebenleistung zur Lieferung des Wassers anzusehen ist. Der Senat führt dazu weiter aus: In der überkommenen Rechtspraxis in der Bundesrepublik wurde das Legen von Hausanschlussleitungen als Nebenleistung zur Lieferung von Wasser angesehen. Diese Rechtsauffassung hat auch die (deutsche) Finanzverwaltung b...BStBl 2000 I S. 1185BStBl 1983 I S. 567