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BFH 13.04.1994 I R 97/93
Einkommensteur; | Sicherung des Kapitalvermögens durch inländischen Grundbesitz (§ 49 EStG)
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefaßt: (1) Darlehenszinsen sind inländ. Einkünfte gem. § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa EStG, wenn dem Darlehensgläubiger zur Sicherung seiner Forderung ein Pfandrecht an einer Grundschuld eingeräumt wird. (2) Dasselbe gilt, wenn Grundschuldbriefe der Sicherung dienen sollen und die Grundschuldbriefe von einem Notar zugunsten der Darlehensgläubiger dergestalt treuhänderisch verwahrt werden, daß die Rückgabe der Briefe vor Erfüllung der Darlehensverbindlichkeit ausgeschlossen ist.