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BBK 6/2005 S. 4482

Umsatzsteuerliche Behandlung von Pfandgeldern bei der Überlassung von Mehrwegsteigen

Die OFD Karlsruhe hat in ihrer Vfg. vom - S 7200 zur Frage Stellung bezogen, wie Pfandgelder bei vermieteten Mehrwegsteigen zwischen dem Systemanbieter (Vermieter) und dem Erzeuger (Mieter) umsatzsteuerlich zu behandeln sind. Der Mieter erhält gegen Zahlung des Entgelts das Nutzungsrecht, Eigentümer bleibt aber der Vermieter. Neben dem Nutzungsentgelt hat der Mieter noch einen Pfandbetrag an den Vermieter zu zahlen, der bei Weitergabe der Steigen an den Lebensmittel-Einzelhandel weiterberechnet und bei Rückgabe an den Betreiber erstattet wird. Nach der Auffassung der OFD gilt umsatzsteuerlich Folgendes: Die Überlassung der Mehrwegsteigen durch den Systembetreiber an die Erzeugerorganisation sei als Verschaffung der Verfügungsmacht anzusehen (§ 3 Abs. 1 UStG). Das Pfandgeld sei neben dem Nutzungsentgelt ...

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