Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BBK 6/2005 S. 4482
Vorliegen einer „mehrjährigen” Tätigkeit
„Mehrjährig” i. S. des § 34 Abs. 3 EStG a. F. (jetzt: § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG) ist eine Tätigkeit, die sich über zwei Veranlagungszeiträume erstreckt, auch dann, wenn sie einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten umfasst ().