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ArbG Berlin 29.09.2004 86 Ca 1024/04, NWB 11/2005 S. 90

Arbeitsrecht | Lohnpfändung aufgrund US-amerikanischer Pfändungsverfügung

Für Pfändungen in Arbeitseinkommen ist die internationale deutsche Zuständigkeit gegeben, wenn der Anspruch auf Arbeitsentgelt in Deutschland entstanden und auch dort zu erfüllen ist. Eine US-amerikanische Pfändungsverfügung, mit der ein solcher Arbeitsentgeltanspruch gepfändet wird, entfaltet in Deutschland weder nach völkerrechtlichen Regeln noch nach dem innerstaatlichen Recht rechtliche Wirkung. Ein Arbeitgeber, der aufgrund einer solchen Pfändungsverfügung einen Teil der Nettoverfügung des Arbeitnehmers einbehält und an die US-amerikanische Vollstreckungsbehörde abführt, bleibt gegenüber dem Arbeitnehmer zur Zahlung verpflichtet ().

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