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Gesellschaftsrecht | Fehlerhafte Anteilsübertragung bei einer Vor-GmbH
Vor der Eintragung einer GmbH in das Handelsregister besteht noch kein Geschäftsanteil, der übertragen werden kann. Möglich ist nur die Übertragung des künftigen Geschäftsanteils, der aber erst mit der Eintragung der GmbH in das Handelsregister wirksam wird. Zuvor ist eine Veränderung des Gesellschafterkreises nur durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrags möglich. Auf einen fehlerhaften Gesellschafterwechsel in der Vorgesellschaft sind die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft nicht anwendbar (; a. A. Baumbach/Hopt, HGB, 31. Aufl., § 105 Rn. 94).