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FG Köln Urteil v. - 13 K 5241/02 EFG 2005 S. 565

Gesetze: KStG § 54 Abs 6, GG Art 3 Abs 1, KStG § 8 Abs 4

Körperschaften:

Anwendbarkeit von § 8 Abs. 4 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Fortführung der Unternehmenssteuerreform

Leitsatz

1) § 8 Abs. 4 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Fortführung der Unternehmenssteuerreform ist auch in den Fällen erstmals für den Veranlagungszeitraum 1997 anzuwenden, in denen der Verlust der wirtschaftlichen Identität im Sinne dieser Vorschrift schon vor dem eingetreten ist.

2) Die Änderung der Regelung des Verlustabzugs in § 8 Abs. 4 KStG ist eine rechtsstaatlich zulässige tatbestandliche Rückanknüpfung und keine rückwirkend angeordnete Rechtsfolge.

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 892 Nr. 15
EFG 2005 S. 565
EFG 2005 S. 565 Nr. 7
OAAAB-44173

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FG Köln, Urteil v. 20.01.2004 - 13 K 5241/02

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