Nachweis der tatsächlichen Leistungserbringung bei vermuteten Scheingeschäften
Verwertungsverbot für Prüfungsfeststellungen
Umsatzsteuer 1996, 1997, 1998, Zinsen zur USt 1996, 1997, 1998, Zinsen zur GewSt 1997, Zinsen zur KöSt 1997
Leitsatz
1. Bestehen die Eingangs- und Ausgangsumsätze eines Unternehmens vornehmlich in Beratungsleistungen an andere Unternehmen
des Firmenverbundes und können tatsächliche Zahlungsflüsse zwischen den einzelnen Firmen nur in geringem Umfang festgestellt
werden, weil die abgerechneten Leistungen durch Verrechnungen, Forderungsabtretungen und Gutschriften beglichen werden, scheidet
der Vorsteuerabzug aus den Eingangsrechnungen aus, wenn nicht nachgewiesen wird, dass es sich nicht um Scheingeschäfte handelt
und die Leistungen ordnungsgemäß, so wie sie in den Rechnungen ausgewiesen sind, erbracht worden sind.
2. Verfahrensfehler wie die Mitwirkung örtlich unzuständiger Prüfungsbeamter begründen kein Verwertungsverbot hinsichtlich
der Prüfungsfeststellungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 654 EFG 2005 S. 654 Nr. 8 TAAAB-44167
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