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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 1029/96, 6 K 216/99

Gesetze: DMBilG § 1 Abs. 5DMBilG § 50 Abs. 1 S. 2DMBilG § 4 Abs. 1DMBilG § 36 Abs. 3 LAnpG § 23 Abs. 1 LAnpG § 14 LAnpG § 20 Nr. 2 LAnpG § 34 EStG § 4 Abs. 2

Umfang des Wirtschaftsjahres der Rechtsnachfolgerin einer LPG bei Nichterstellung einer DM-Eröffnungsbilanz zum

Leitsatz

1. Die gegen eine Agrargenossenschaft als Rechtsnachfolgerin einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) für das Rumpfwirtschaftsjahr 1.1.- ergangenen Bescheide sind nicht ersatzlos aufzuheben, weil sich die Steuerpflicht gem. § 50 Abs. 1 Satz 2 DMBilG auf das gesamte Kalenderjahr 1991 bezog, wenn sie als bis zum durch Umwandlung entstandenes Unternehmen von dem ihr zustehenden Wahlrecht, gem. § 1 Abs. 5 DMBilG eine DM-Eröffnungsbilanz auf den aufzustellen, nicht innerhalb der Aufstellungsfrist Gebrauch macht.

2. Die allgemeinen Grundsätze für Bilanzänderungen bei noch nicht bestandskräftigen Veranlagungen sind nicht auf das erstmalige Aufstellen einer DM-Eröffnungsbilanz anzuwenden.

Fundstelle(n):
GAAAB-44154

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Sächsisches FG, Urteil v. 21.11.2000 - 6 K 1029/96, 6 K 216/99

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