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BFH 23.05.2000 VIII R 11/99
Einkommensteuer; | Betriebsaufspaltung bei Bürogebäude (§ 15 EStG)
Nach dem ist ein Büro- und Verwaltungsgebäude jedenfalls dann eine wesentliche Betriebsgrundlage im Sinne der Rspr.-Grundsätze zur Betriebsaufspaltung, wenn es die räumliche und funktionale Grundlage für die Geschäftstätigkeit der Betriebsgesellschaft bildet.