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Erwerb eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks
Der wie folgt entschieden: Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein mit einem dinglichen Nutzungsrecht belastetes Grundstück, führt er seinem Betriebsvermögen ein um dieses Nutzungsrecht eingeschränktes Eigentum an diesem Grundstück zu. Dingliche Belastungen begründen keine Verbindlichkeiten, deren Übernahme zu Anschaffungskosten des Grundstücks führt. Nachträgliche Anschaffungskosten des Vermögensgegenstands „Grundstück” können i. S. von § 255 Abs. 1 HGB entstehen, wenn der Eigentümer gegen Entgelt das dingliche Nutzungsrecht beseitigt und er sich dadurch die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück verschafft.