FG Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 183/01 EFG 2005 S. 598
Gesetze: EStDV § 84 Abs. 4aEStDV § 82bEStG § 9a S. 1 Nr. 2EStG § 11 Abs. 2
Verteilung von Erhaltungsaufwand bei Wohngebäuden nach § 82b EStDV bei Geltendmachung des Werbungskosten-Pauschbetrags im Erstjahr
Einkommensteuer 1999
Leitsatz
Wurden in dem Jahr, in dem größerer Erhaltungsaufwand für ein Wohngebäude angefallen ist, bei den Vermietungseinkünften nicht die tatsächlich angefallenen Werbungskosten, sondern der Werbungskosten-Pauschbetrag (von 42 DM pro qm Wohnfläche) geltend gemacht, so kann dennoch die Verteilung des Erhaltungsaufwands nach § 82b EStDV beantragt werden, mit der Folge, dass in den Folgejahren die entsprechenden Teilbeträge des Erhaltungsaufwands abgezogen werden können.
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 437 Nr. 8 EFG 2005 S. 598 EFG 2005 S. 598 Nr. 8 KÖSDI 2005 S. 14626 Nr. 5 VAAAB-43916
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 31.01.2005 - 6 K 183/01
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