Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 1 K 692/02

Gesetze: AO 1977 § 46 Abs. 4

Abtretung von Eigenheimzulage an eine deutsche Großbank

Geschäftsmäßigkeit

Sicherungsabtretung

Abrechnungsbescheid

Leitsatz

1. Bei einer deutschen Großbank ist allein schon angesichts der großen Anzahl der Abtretungen von Steuererstattungsansprüchen und Steuervergütungsansprüchen durch ihre Kunden – hier im Rahmen einer Immobilienfinanzierung – davon auszugehen, dass die Abtretungen geschäftsmäßig erfolgen.

2. Allein die Offenlegung einer Sicherungsabtretung nimmt dieser, auch wenn sie abredewidrig erfolgt, nicht die Qualifikation als Sicherungsabtretung.

3. In der vorgeschriebenen Unterschrift des Zedenten unter den amtlichen Vordruck kann auch seine zumindest konkludente Zustimmung zu der Offenlegung der Abtretung gesehen werden.

4. Vom Vorliegen einer Sicherungsabtretung ist auszugehen, wenn der Sicherungszweck der Abtretung nach dem zugrunde liegenden Vertrag im Vordergrund steht, der Zedent mit seinen Zahlungsverpflichtungen dem Zessionar gegenüber im Rückstand gewesen ist und er auch nach der Abtretung weiterhin über die abgetretene Eigenheimzulage und Kinderzulage verfügen konnte, insbesondere Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen die eine Vergütung ablehnenden Verwaltungsakte einlegen konnte.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 630 Nr. 10
BAAAB-43914

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 15.12.2004 - 1 K 692/02

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen