Einkommenserhöhende Auflösung eines passiven Ausgleichspostens
Rechtsgrundlage für einkommenserhöhende Auflösung eines passiven Ausgleichspostens (Abschn. 59 Abs. 5 S.3, UstR 1995)
Körperschaftsteuer 1997 gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum
Leitsatz
Der Regelung in Abschnitt 59 Abs. 5 Satz 2 KStR 1995, die besagt, dass ein wegen handelsrechtlicher Mehrabführungen der Organgesellschaft beim Organträger gebildeter passiver Ausgleichsposten im Zeitpunkt der Veräußerung der Beteiligung gewinnerhöhend aufzulösen ist, fehlt die erforderliche gesetzliche Grundlage.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2007 S. 21 Nr. 27 EFG 2005 S. 628 EFG 2005 S. 628 Nr. 8 KÖSDI 2005 S. 14666 Nr. 6 SJ 2005 S. 7 Nr. 21 RAAAB-43913
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