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FG München  v. - 6 K 2436/02 EFG 2005 S. 628

Gesetze: KStR 1995 Abschn. 59 Abs. 5 S. 2KStG 1996 § 14KStG 1996 § 17GG Art. 20 Abs. 3

Einkommenserhöhende Auflösung eines passiven Ausgleichspostens

Rechtsgrundlage für einkommenserhöhende Auflösung eines passiven Ausgleichspostens (Abschn. 59 Abs. 5 S.3, UstR 1995)

Körperschaftsteuer 1997 gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum

Leitsatz

Der Regelung in Abschnitt 59 Abs. 5 Satz 2 KStR 1995, die besagt, dass ein wegen handelsrechtlicher Mehrabführungen der Organgesellschaft beim Organträger gebildeter passiver Ausgleichsposten im Zeitpunkt der Veräußerung der Beteiligung gewinnerhöhend aufzulösen ist, fehlt die erforderliche gesetzliche Grundlage.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 21 Nr. 27
EFG 2005 S. 628
EFG 2005 S. 628 Nr. 8
KÖSDI 2005 S. 14666 Nr. 6
SJ 2005 S. 7 Nr. 21
RAAAB-43913

Preis:
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FG München v. 10.12.2004 - 6 K 2436/02

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