Bürgschaftszahlungen des ehemaligen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
Einkommensteuer 1997 und 1998
Leitsatz
Hat sich der Steuerpflichtige an einer GmbH in Höhe von 16, 7 % nur im Hinblick auf seine Anstellung als Geschäftsführer sowie die Erzielung nichtselbständiger Einkünfte beteiligt, später eine Bürgschaft für Verbindlichkeiten der GmbH übernommen und wird er aus der Bürgschaftsverpflichtung in Anspruch genommen, so kann er die ihm hierdurch entstandenen Aufwendungen bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen, wenn er auch nur über ein Sechstel der Stimmrechte verfügen und somit weder alleine noch gemeinsam mit dem anderen geschäftsführenden und ebenfalls bürgenden Gesellschafter einen beherrschenden Einfluss in der GmbH ausüben konnte.
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 442 Nr. 8 KÖSDI 2004 S. 14171 Nr. 5 CAAAB-43905
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Online-Dokument
FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 11.12.2003 - 5 K 2345/01
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