Auswechslung aller Gesellschafter einer nur Grundbesitz haltenden Personengesellschaft bei Beendigung eines Treuhandverhältnisses
Leitsatz
Die für Erwerbe bis zum Inkrafttreten des § 1 Abs. 2a GrEStG am geltenden Grundsätze der Rechtsprechung (vgl. , BStBl. II 1991, 891, und vom II R 38/93, BStBl. II 1996, 377), nach denen die Übertragung sämtlicher Anteile an einer nur Grundbesitz haltenden Personengesellschaft gemäß § 42 AO i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterlag, gelten auch bei Übergang aller Gesellschaftsanteile einer solchen Gesellschaft bei Auflösung bzw. Beendigung eines Treuhandverhältnisses im Fall eines Auftragserwerbs.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAB-43884
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 02.12.2004 - IV 286/2003
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