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BBK 5/2005 S. 4478

Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung

Nach der Entscheidung des IV. Senats des BFH können Stpfl., die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln, gewillkürtes Betriebsvermögen bilden (). Der XI. Senat des BFH schließt sich dieser Entscheidung an und ergänzt mit Urteil vom - XI R 17/03 (BFH/NV 2005 S. 173): Die Zuordnung eines sowohl privat als auch betrieblich genutzten WG zum gewillkürten Betriebsvermögen scheide aus, wenn das WG nur in geringfügigem Umfang betrieblich genutzt wird. Die Zuordnung eines WG zum gewillkürten Betriebsvermögen setze im Falle einer Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG voraus, dass dies in unmissverständlicher Weise durch entsprechende, zeitnah erstellte Aufzeichnungen dokumentiert wird.

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→  BBK F. 8 S. 3101

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