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VG Freiburg 07.10.2004 7 K 1559/04, NWB 9/2005 S. 74

Gewerberecht | Staffelung des IHK-Grundbeitrags bei Doppelmitgliedschaft in IHK und Steuerberaterkammer

Das VG Freiburg stellt mit Urt. v. 7. 10. 2004 - 7 K 1559/04 (GewArch 2005, 29) klar, dass der IHK bei der Ausgestaltung der Beitragspflicht bezüglich der einzelnen Kammermitglieder ein weiter Ermessensspielraum zustehe, der nur durch das Äquivalenzprinzip und den Gleichheitsgrundsatz beschränkt sei, was zur Folge habe, dass damit auch ein fixer Grundbeitrag, der nicht nach der in § 3 Abs. 4 Satz 2 IHKG vorgeschriebenen Bemessungsgrundlage ermittelt worden ist, gegenüber einer Steuerberatungs-GmbH zulässig sei; es widerspricht damit ausdrücklich dem Urt. des VG Aachen v. 19. 9. 2003 (GewArch 2004, 486 = NWB EN-Nr. 1323/2004), welches noch unter Hinweis darauf, dass § 3 Abs. 4 Satz 3 IHKG ein spezifisches Staffelungskriterium enthalte, auch für eine Steuerberatungs-GmbH eine Staffelung der Grundbeiträge nach dem Gewerbeertrag für erf...

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